AGB´s (Geschäftsbedingungen)

 

Einwilligungserklärung zur Durchführung des Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 im Testzentrum von Schnelltest RW

Mit dem Akzeptieren der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Corona-Schnelltest“ stimme ich als Testperson den folgenden Punkten zu:

  1. Die Testperson muss für die Durchführung des Antigen-Schnelltests bei Schnelltest RW online Termin buchen. Die Terminbuchung zur verbindlichen Teilnahme am Schnelltest im Testzentrum von Schnelltest RW ist nur auf der Internetseite https://schnelltestrw.de möglich.
  2. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die Testperson bei der Online-Buchung durch ausdrückliches Anklicken die AGBs und die Datenschutzerklärung akzeptiert hat.
  3. Die Testperson ist verpflichtet, das Testzentrum mit Atemschutzmaske zu betreten und den Anweisungen der Mitarbeiter von Schnelltest RW Folge zu leisten.
  4. Die Testperson erhält nach abgeschlossener Buchung ihren codierten Buchungsnachweis. Dieser ist im Testzentrum vorzulegen.
  5. Die Durchführung erfolgt nur zum gebuchten Test-Zeitfenster. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Test-Zeitfenster besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr für den PCR-Test.
  6. Der Rücktritt vom Vertrag ist nur dann zulässig, wenn die Testperson wichtige Gründe bis zwei Stunden vor dem Termin darlegen kann.
  7. Im Falle eines ausfallenden Testtermins hat die Testperson Anspruch auf einen Testtermin. Handelt es sich um einen PCR-Test, kann die Person entweder Anspruch auf einen neuen Termin oder auf Rückerstattung der Gebühr.
  8. Vor der Entnahme des Abstrichs muss Ihre Identität anhand einer Ausweisnummer geprüft werden. Die Korrektheit der Angaben wie der Name, das Geburtsdatum und die Ausweisnummer ist durch die Testperson zu prüfen. (Befund und Laborschein)
  9. Alle persönlichen Daten der Testperson inklusive des Testergebnisses werden 14 Tage nach der Testung im Testzentrum von Schnelltest RW wieder gelöscht.
  10. Der Abstrich erfolgt mittels eines Spucktest geeigneten Antigentests. In Einzelfällen kann auch bei sorgfältiger Durchführung zu Verletzungen wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
  11. Die Testperson willigt ein, dass ihm das Testergebnis unverschlüsselt per E-Mail mitgeteilt wird.
  12. Die Haftung des Testzentrums – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Testzentrum eingesetzten Firmen und Servicekräfte (Erfüllungsgehilfen). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  13. Die Testperson erhält das Ergebnis in der Regel in 15-30 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs. Die Nachricht per E-Mail kann sich in Einzelfällen verzögern. Wir können nicht garantieren, dass die Testergebnisse bis zu einem bestimmten Datum oder einer bestimmten Zeit zur Verfügung stehen. Sollten Sie das Testergebnis nach einer Stunde nach der Probenentnahme nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an info@schnelltestrw.de
  14. WSchnelltest RW verpflichtet sich im Fall eines positiven Testergebnisses, das zuständige Gesundheitsamt anhand Ihrer gespeicherten Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer zu informieren. Die Testperson erklärt also ihr Einverständnis, dass Schnelltest RW die personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung im hierfür erforderlichen Umfang erhebt, übermittelt, speichert und nutzt. Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt, die für die Organisation, Durchführung und Rechnungsstellung des Tests notwendig sind.
  15. Die Testperson verpflichtet sich nach dem Erhalt der Nachricht mit dem positiven Testergebnisses sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
  16. Ein negatives Testergebnis ist eine Momentaufnahme für ca. 24 Stunden und kann eine Infektion mit SARS-COV-2 nicht sicher ausschließen. Ein solches Testergebnis befreit die Testperson von der aktuell geltenden Maskenpflicht nicht.
  17. Die Testperson willigt ein, dass ihm das Testergebnis unverschlüsselt per E-Mail mitgeteilt wird.
  18. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen sowie Zahlungen ist Berlin. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Berlin. Anwendung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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